06
Mai
2020
Corona-Pandemie: Änderungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Durch den Bundestag wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht am 25.03.2020 beschlossen. Das Gesetzespaket umfasst Regelungen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz, Regelungen über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung und eine Änderung des Einführungsgesetzes zum BGB.
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